HybridTaxi Wetzlar

 Das umweltfreundlicheTaxi

Taxifahrten

Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes:

Das Stadtgebiet der Stadt Wetzlar stellt das sogenannte "Pflichtfahrgebiet" dar. Hier besteht für den Taxiunternehmer die Beförderungspflicht nach §22 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie die Tarifpflicht nach §51 PBefG.

 

  • Die Beförderungspflicht bedeutet, daß ein Beförderungsauftrag innerhalb der Dienstzeiten angenommen werden MUSS, wenn er keine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder der Fahrgäste darstellt.
  • Die Tarifplicht bedeutet, daß im Pflichtfahrgebiet der geltende Taxitarif, der behördlich festgelegt wird, anzuwenden ist (Fahrt nur mit Taxameter).

In der Praxis bedeutet dies, das im Unterschied zu Mietwagen (Mini-Cars) im Stadtgebiet Wetzlar keine Festpreise vereinbart werden dürfen und der Fahrpreis daher nicht bei Bestellung schon exakt genannt werden kann.

Das ist kein böser Wille der Taxifahrer, sondern gesetzlich vorgeschrieben! Es bedeutet jedoch nicht automatisch, daß eine Fahrt mit einem Taxi zwangsläufig kostspieliger sein muß, als eine Fahrt mit einem Mietwagen. Oft ist die Taxifahrt sogar günstiger oder nur unwesentlich teurer.

 

Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes:

Hier kann der Fahrpreis zwischen Fahrgast und Taxifahrer frei vereinbart werden. Sollte keine Einigung zustande kommen, so ist der geltende Taxitarif anzuwenden. In der Praxis bedeutet dies, daß schon bei Vorbestellung ein verbindlicher Fahrpreis genannt werden kann.