HybridTaxi Wetzlar

 Das umweltfreundlicheTaxi

Krankenfahrten (sitzend)

In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Krankenfahrt unter folgenden Voraussetzungen:

 

  • bei Leistungen, die stationär erbracht werden, zum Beispiel Krankenhausbehandlungen, Vorsorgeleistungen, Rehabilitationsmaßnahmen
  • bei Fahrten zu einer ambulanten Krankenbehandlung sowie zu einer ambulanten Operation oder zu einer vor- oder nachstationären Behandlung im Krankenhaus, wenn dadurch eine an sich gebotene voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist.
  • Der Patient wird mit einem durch die Grunderkrankung vorgegebenen Therapieschema behandelt, das eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist, z.Bsp. Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie.

Grundsätzlich muß die Krankenfahrt ärztlich verordnet sein (Beförderungsschein). Weiterhin sind Sie, wie bei Medikamenten, zu einer gesetzlichen Zuzahlung verpflichtet, sofern Sie nicht von der Zuzahlungspflicht befreit sind. Die Zuzahlung beträgt mindestens 5 €uro und höchstens 10 €uro pro Fahrt. Bei Serienfahrten (zb. Bestrahlung, Chemotherapie) kann sich die Zuzahlung, je nach Kasse, auf die erste und letzte Fahrt beschränken.

Wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte an Ihren Arzt oder Ihre Krankenkasse. Bei Problemen helfe ich Ihnen gerne weiter.

 

Krankenfahrten werden von mir direkt mit der Kasse abgerechnet, so dass für Sie (außer der eventuellen Zuzahlung) keine weiteren Kosten entstehen. Ich habe mit allen Kassen, ausser mit der AOK, entsprechende Verträge. Sollten Sie AOK Kunde sein, kann ich Sie nicht transportieren; die AOK bietet für reine Taxiunternehmer leider keine Verträge an, die dem gesetzlich vorgeschriebenen Ordnungsrahmen entsprechen.

 

Bitte geben Sie bei Bestellung des Taxis an, dass Sie eine Krankenfahrt wünschen und bei welcher Kasse Sie versichert sind. Es können keine Krankentransporte durchgeführt werden, bei denen der Patient liegend oder in einem Rollstuhl sitzend befördert werden muss.

Dagegen können Gehhilfen (Rollator) oder faltbare Klapprollstühle beim Sitzendtransport mitgenommen und transportiert werden.